1. Klasseneinteilung
2. Besitzstandsregelung
3. Information zum Bus - und LKW - Führerschein ( ärztliche Untersuchung ) 

1. Klasseneinteilung

Klasse A

Klasse A1

Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen   Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)  

Klasse B

Klasse BE

Kraftwagen bis max. 3,5t z.G., max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 kg z.GM. Auch Hänger mit einer max. z.GM die kleiner ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges, wenn Kombination max. 3,5t z.GM.   Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 kg  
Klasse C1 Klasse C1 E
Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis 7,5t, Anhänger bis max. 750kg z.GM, Anhänger bis max. 750 kg z.GM   Kraftwagen (LKW) über 3,5t bis max. 7,5t z.GM, Anhänger mit einer max. z.GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12t z.GM  
Klasse C Klasse CE
Kraftwagen (LKW) über 3,5t, Anhänger bis max. 750kg z.GM   Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)  
Klasse D1 Klasse D1 E
Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max 750 kg z.GM   Busse mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z.GM  
Klasse D Klasse DE
Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z.GM   Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z.GM  

Klasse M

Klasse L
Moped, Mockick (Roller), max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH)   Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h  

Klasse T

Mofa

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis mehr als 32 km/h bbH, aber nicht mehr als 60 km/h bbh, auch mit Hänger Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt ( Mofas ). 

Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h

 

2. Besitzstandsregelung

 

Klassen alt Klassen neu
StVZO / D StVZO / DDR
1 A A, A1, L, M
1a  

A eingeschränkt auf Krafträder bis 25 kw und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg           A1, L, M

1b   A1, L, M
2 C E C, CE, C1, C1 E, B, BE, L, M, T
3 B, BE C1, C1 E, B, BE, L, M;

auf Antrag CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge

4 M L, M
5 T L
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (unbeschränkt) D D, DE, D1, D1 E
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eingeschränkt auf KOM bis 7,5 t z.GM und / oder 24 Plätze   D eingeschränkt auf KOM bis 7,5 t z.GM und / oder 24 Plätze, D1
 

3. Ärztliche Untersuchung bei

LKW / Bus-Führerschein

 

Nr. I Hausärztliche Untersuchung und Augenärztliche Untersuchung
Nr. II Betriebsärztliche/Arbeitsmedizinische Untersuchung mit Untersuchung der Sehwerte oder Augenärztliche Untersuchung
Nr. III Betriebsärztliche/Arbeitsmedizinische Untersuchung mit Zusatzuntersuchung und Untersuchung der Sehwerte oder Augenärztliche Untersuchung
Nr. IV Medizinisch - psychologische Untersuchung

 

Für Taxi-, Mietwagen- Krankenwagenfahrer gilt:  
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. III oder IV
Für Verlängerung, wenn Sie noch nicht 60 Jahre alt sind  Nr. I oder II
Für Verlängerung, wenn Sie über 60 Jahre alt sind Nr. III oder IV
Für Busfahrer gilt:  
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. III oder IV
Für Verlängerung, wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind  Nr. I oder II
Für Verlängerung, wenn Sie über 50 Jahre alt sind Nr. III oder IV
Für LKW-Fahrer gilt:  
Für Erstantrag von den Klassen C,CE,C1,C1E : Nr. I oder II
Für Verlängerung von LKW-Klassen, sowie alte Klasse 2: Nr. I oder II

Zu Nr. I und II

Das Untersuchungsergebnis muss auf dem  vorgeschriebenen Formular nach dem Muster der Anlage 5 (§11 Abs.9 FeV) erfolgen.